16. Juni 2025
Mit deutlichen Worten hat die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt anlässlich der Vorstellung des Waldzustandsberichts die Dringlichkeit des Waldumbaus in Brandenburg beschrieben und dabei die zentrale Rolle der Jagd und der Jäger wie auch der Waldbesitzer hervorgehoben: „Um eine großflächige Naturverjüngung zu erreichen, brauchen wir daher ein konsequentes Jagdmanagement und die Mithilfe von 100 000 Privatwaldbesitzenden beim Waldumbau in Brandenburg“. Das Jagdrecht in Brandenburg behindert an vielen Stellen das Erreichen dieses politisch gesetzten Ziels. Nur wenn Jagd die ihr gestellte gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnimmt und sich erkennbar in den Dienst des Gemeinwohls stellt, kann sie ihre gesellschaftliche Akzeptanz auf Dauer erhalten. Ein von den Interessen privater Freizeitjagd dominiertes Jagdwesen ist nicht zukunftsfähig. Der ÖJV-BB schließt sich in diesem Grundgedanken ausdrücklich der Stellungnahme der Grünen Liga zur DVO an.
Der zeitige Beginn der Frühjahrsjagd und der Januar als erfahrungsgemäß besonders günstiger Drückjagdmonat lassen es zu, dass die notwendigen Eingriffe in den Wildbestand in kurzen aber wirkungsvollen Jagdintervallen erfolgen können. Die lange Jagdpause im Frühsommer entspricht wildbiologischen Erkenntnissen und den Notwendigkeiten des Tierschutzes in der Zeit der Jungenaufzucht.
Schwarzwild kann, wenn erforderlich, ganzjährig bejagt werden. Für Bachen, die nicht mehr von der Muttermilch abhängige Frischlinge führen, gilt der Muttertierschutz nicht.
Die Jagdzeit für den Feldhasen muss auf den 31. Januar ausgedehnt werden, um ihn in der gesamten Drückjagdsaison, während der er ohnehin mit beunruhigt wird, bei entsprechender Schadenslage auch erlegen zu können.
Stockente und Nilgans müssen die gleiche Jagdzeit haben (1. September bis 31. Januar) weil die Nilgans zoologisch den Enten näher, steht als den Gänsen und für sie die Jagdbeschränkungen bei den ziehenden Gänsearten im Herbst irrelevant sind. Entenarten außer der Stockente brauchen in Brandenburg keine Jagdzeit, ebenso wenig Möwen. Auch der Baummarder ist als geschützte Art von der Jagd zu verschonen.
Eckhard Fuhr
Vorsitzender
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