12. Mai 2025
Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen gesunden und artenreichen Wildbestand zu erhalten. Das heißt aber nicht, dass sie die Artenvielfalt nach Gutdünken durch Exoten „bereichern“ dürfen. Das wäre eine Faunenverfälschung, die gesetzlich verboten ist. Die ostasiatischen Sika-Hirsche, die vor Jahren aus einem Gatter entkamen, wo sie zur Fleischgewinnung gehalten wurden, hätten längst aus der freien Wildbahn entfernt werden müssen. Die Jagdausübungsberechtigten in dem betreffenden Gebiet, denen das eigentlich obliegt, haben das bis jetzt aber nicht getan. Fehlte der Wille, oder fehlte das Können, oder beides?
Der Landesjagdverband Brandenburg zieht sich aus der Affäre und behauptet, das Problem werde sich von selbst erledigen, denn die „aus dem Ruder gelaufenen“ Wolfsbestände würde schon dafür sorgen, dass die Sikahirsche verschwinden. Einmal davon abgesehen, dass der Landesjagdverband hier erstaunlicherweise den Wolf nicht nur wie üblich für alle möglichen Probleme verantwortlich macht, sondern ihn plötzlich als Problemlöser vereinnahmt, muss man nüchtern feststellen, dass die Sikahirsche dem Wolf bis jetzt widerstanden haben. Die Oberste Jagdbehörde hat jetzt für den Totalabschuss des Sika-Wildes eine Frist bis Mai 2026 gesetzt. Wenn die ortsansässigen Jäger dem nicht nachkommen wollen oder können, kann die Jagd behördlich angeordnet und organisiert werden. Der Ökologische Jagdverein Brandenburg-Berlin ruft die Jäger dazu auf, diese notwenige Maßnahme zu unterstützen und sich nicht von Petitionen und Protesten beeindrucken zu lassen, die Emotionen ansprechen aber von wenig Sachverstand getragen sind.
Eckhard Fuhr
Vorsitzender
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