Die Jagd dient dem Wald, nicht der Wald den Jägern

ÖJV Brandenburg-Berlin: Der Ministerpräsident darf nicht zulassen, dass bei der Änderung des Jagdgesetzes die privaten und öffentlichen Waldbesitzer übergangen werden.

Der Ökologische Jagdverein Brandenburg-Berlin ruft Ministerpräsident Woidke dazu auf, bei der Änderung
der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz auf die Fachpolitiker seiner Fraktion zu hören und sich nicht
vor den Karren der Jagdpächterlobby des Landesjagdverbandes spannen zu lassen.
In dem Brief des Vorsitzenden Eckhard Fuhr an Ministerpräsident Woidke heißt es:
„Im Zuge der bevorstehenden Änderung des Landesjagdgesetzes (Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht)
sind in der Durchführungsverordnung auch Bestimmungen zur Bejagung des wiederkäuenden
Schalenwildes vorgesehen, die aus der Sicht einer am Waldumbau orientierten Jagd entschieden
abzulehnen sind. Dankenswerterweise haben die Vertreter der SPD im Agrarausschuss dieses Problem
erkannt und in der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der neuen Regierungskoalition den
Regierungsentwurf dahingehend abgeändert, dass die Abschusspläne bei Rot- und Damwild auch weiterhin
als verpflichtende Mindestabschusspläne festgesetzt werden.
Es wäre im Sinne einer waldorientierten Jagd dringend erforderlich, dass auch die Jagdzeit wie in der alten
DVO bis 31. Januar beibehalten wird. Wir raten dringend dazu, dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren
noch zu berücksichtigen. Alle Waldbesitzerverbände, der Forstausschuss des Landes und der
Landesbetrieb Forst stehen hinter dieser Forderung.
Der Landesjagdverband Brandenburg malt ohne jede sachliche Grundlage das Bild eines Niedergangs der
Schalenwildbestände an die Wand und führt dabei immer wieder die völlig frei erfundene Zahl von 1500
Wölfen an, die im Land angeblich Rehe und Hirsche dezimieren. In der Sache geht es ihm allein darum,
öffentlichen und privaten Grundeigentümern, also den Inhabern des Jagdrechts und Verantwortlichen für die
ökologisch und ökonomisch vernünftige Bewirtschaftung der Flächen, seine Auffassung von Jagd
aufzunötigen. Niemand zwingt Jäger dazu, bis zum 31. Januar zu jagen. Der Landesjagdverband will
diejenigen, die das aus guten Gründen wollen, aber daran hindern. Dafür gibt es nicht die geringste
Berechtigung und keinen sachlichen Grund.
Im Ausschuss hat sich die AfD die jagdpolitischen Forderungen des Landesjagdverbandes gänzlich zu eigen
gemacht. SPD und CDU haben die entsprechenden Anträge geschlossen abgelehnt. Dafür gilt der neuen
Koalition unser Dank. Wir bitten Sie, Herr Ministerpräsident, dafür zu sorgen, dass in Brandenburgs Wäldern
weiterhin forstlicher und jagdlicher Sachverstand und nicht das Interesse von Jagdpächtern regiert.“

Eckhard Fuhr
ÖJV Brandenburg - Berlin
Vorsitzender