3. März 2026
An diesem Mittwoch berät der Agrar- und Umweltausschuss des Landtages Brandenburg über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. Beherrschendes Thema ist dabei die Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht. Dafür muss neben dem Gesetz auch die Durchführungsverordnung (DVO) geändert werden. Doch der zuletzt vorgelegte Entwurf geht weit über die notwendigen redaktionellen Änderungen hinaus. Wenn die DVO so geändert wird, wie es im Entwurf steht, wird die für den Waldumbau notwendige Anpassung der Schalenwildbestände (Rehwild, Rotwild, Damwild, Muffelwild) erheblich erschwert und die Handlungsfreiheit der Waldeigentümer eingeschränkt. Gegen ein eindeutiges Votum des Forstausschusses und aller waldrelevanten Verbände, welches eine einheitliche Jagdzeit vom 1. April bis 31. Januar fordert, soll künftig die Jagd schon am 15. Januar enden und es soll beim Jagdbeginn 16. April bleiben. Weibliches Rehwild und Kitze sollen wieder erst ab September und nicht mehr, wie alles andere Schalenwild, ab August bejagt werden dürfen. Abschusspläne für die Jugendklasse bei Rot- und Damwild sollen nicht mehr als Mindestabschusspläne gelten, sondern als Obergrenze. Das Muffelwild, das als nicht angepasste, künstlich eingebrachte Art vom Wolf schon stark dezimiert ist, soll überhaupt nicht mehr bejagt werden.
Gerade hat der Waldzustandsbericht für 2025 von neuem offenbart, wie dramatisch die Lage der Wälder in Brandenburg ist. 39 % der Waldfläche weisen deutliche Schäden auf, nur 8% gelten als gesund; die mittlere Kronenverlichtung liegt bei 27.7 % - ein historischer Höchstwert. Angesichts der bereits beobachtbaren Schäden sowie der Alters- und Artenstruktur der Brandenburger Wälder ist eine vitale und artenreiche Verjüngung entscheidend für die Entwicklung anpassungsfähiger Mischwälder. Allerdings sind über alle Eigentumsarten hinweg 26 % der Jungpflanzen bis 130 cm Höhe vom Wild verbissen, was ihre Überlebenschancen deutlich vermindert. In dieser Phase fehlen bereits seltene Baum und Straucharten in Gänze. Im Klimawandel werden wir jedoch auf das gesamte Spektrum heimsicher Baum und Straucharten angewiesen sein, wollen wir den biotischen und abiotischen Herausforderungen widerstehen. Wälder können Wasser- und Staubfilter, Klimaanlage, Lebensraum, Erholungsort, Rohstofflieferant und vieles mehr sein. Der Preis dafür ist jedoch eine am Wald orientierte Jagd, auf der Basis des aktuellen biologischen Wissens und moderner technischer Möglichkeiten.
Auf dem 21. Eberswalder Waldkolloquium hat Staatssekretär Dr. Stephan Nickisch gerade noch einmal unmissverständlich hervorgehoben, dass ohne angepasste Wildbestände keine Walderneuerung und kein Dauerwald möglich sind. In klaren Worten: Wir drohen unsere Waldökosysteme und ihre wichtigen Funktionen zu verlieren. Die Wissenschaft und die Praxis im Revier bestätigen diese Trends. Die Jagdgesetzgebung darf sich dieser Erkenntnis nicht verschließen.
Der Ökologische Jagdverein Brandenburg-Berlin und die Arbeitsgemeinschaft naturgemäße Waldwirtschaft fordern den Landtag dazu auf, aus der Durchführungsverordnung alle Bestimmungen zu tilgen, die ein waldorientiertes Schalenwildmanagement in der Verantwortung der Waldbesitzer unnötig behindern. Unsere Wälder verdienen unsere volle Aufmerksamkeit und Achtsamkeit auf der Basis moderner, wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wenn wir den Wald von morgen wollen, müssen wir ihn heute ermöglichen: Für unser waldreiches Land Brandenburg, uns und auch für das Schalenwild kann man nichts Besseres tun, als für gesunde, vitale Wälder zu sorgen.
Eckhard Fuhr Friedrich-Georg Koch
Vorsitzender Vorsitzender
Ökologischer Jagdverein BB ANW BB
