19. März 2026
Am Mittwoch hat der Landtag das Änderungsgesetz zum Landesjagdgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und CDU angenommen. Da-mit ist der Wolf in Brandenburg eine jagdbare Art. Der Schritt kommt recht-zeitig, um die entsprechende Änderung im Bundesjagdgesetz, die voraus-sichtlich Anfang April in Kraft treten wird, umzusetzen. Das Bundesjagdge-setz macht Managementpläne der Länder zur Voraussetzung einer Bejagung des Wolfes. Einem Änderungsantrag der SPD im Landtag ist es zu ver-danken, dass in Brandenburg rechtzeitig klargestellt wird, dass dieser Ma-nagementplan für das ganze Land von der Obersten Jagdbehörde erarbeitet werden muss und nicht von den Landkreisen und Unteren Jagdbehörden, die sonst für Abschusspläne zuständig sind.
Brandenburg ist also gut darauf vorbereitet, ein sachgerechtes Wolfsmanagement auf neuer gesetzlicher Grundlage zu entwickeln. Das ist die gute Nachricht. Leicht wird das allerdings nicht werden. Der Landesjagdverband und andere Verbände zeigen wenig Bereitschaft, das Thema Wolf wissenschafts- und faktenbasiert anzugehen.
Bei den im Zuge dieser Gesetzesnovelle ebenfalls beschlossenen Änderun-gen bei der Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes (Rehe, Rothir-sche, Damhirsche, Mufflons) muss man allerdings feststellen, dass Bran-denburg den Rückwärtsgang eingelegt hat. Die Verkürzung der Jagdzeit im Januar, die Abschaffung von Mindestabschussplänen in der Jugendklasse, die Aufhebung der Jagdzeit für das Muffelwild und manches mehr machen es insbesondere Waldbesitzern schwerer, ihrer Verantwortung nachzu-kommen und ihr Eigentum gemeinwohl- und umweltverträglich zu pflegen und unter den Bedingungen des Klimawandels zukunftsfest zu machen. Die Jagd hat diesem Ziel zu dienen. Und zu diesem Ziel gehört in weiten Teilen des Landes immer noch die Reduktion von Schalenwildbeständen. Nicht umsonst ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum verbunden.
Die jetzt ins Gesetz eingebauten Jagdbehinderungen sind ein Zugeständnis an diejenigen, die dafür bezahlen, dass sie die Jagd als Freizeitbeschäftigung auf Grundstücken ausüben dürfen, die ihnen nicht gehören. Es handelt sich hierbei nicht um „die Jägerschaft“, sondern um die kleine Minderheit der Jagdpächter.
Die Landesregierung spricht von „Interessenausgleich“. Wenn man be-denkt, dass auf der einen Seite das Eigentum mit seiner Gemeinwohlver-pflichtung steht und auf der anderen Seite eine Freizeitbeschäftigung, dann wird klar, dass hier Interessen sehr unterschiedlichen Ranges „ausgeglichen“ werden.
Die SPD hat gemerkt, dass da etwas nicht stimmt. In einem Entschlie-ßungsantrag, für den sie auch den Koalitionspartner gewinnen konnte, wird in Aussicht gestellt, dass Mindestabschusspläne in Gebieten mit hohem Wildschaden auf Antrag wieder eingeführt werden können. Es wird also Bü-rokratie geschaffen, um Bürokratie abzubauen. Immerhin, das ist zu begrü-ßen, ist von einer notwendigen „Weiterentwicklung“ des Jagdwesens die Rede. Wir werden die Koalition bei Gelegenheit daran erinnern und sind zu konstruktiver Mitarbeit bereit.
Eckhard Fuhr
Vorsitzender