Wolf ins Jagdgesetz in Brandenburg

Stellungnahme des Ökologischen Jagdvereins Brandenburg-Berlin (ÖJV-BB) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften

Bild zu: Wolf ins Jagdgesetz in Brandenburg

Der Gesetzentwurf regelt die Übernahme von Wolf und Wolf-Hund-Hybrid ins Jagdrecht ohne Jagdzeit bzw. mit ganzjähriger Jagdzeit. Der neu eingefügte § 37a stellt klar, dass diese Übernahme ins Jagdrecht nicht den Übergang zu einer generellen flächendeckenden Bejagung bedeutet. Die operative Einbeziehung der Unteren Jagdbehörden in das Wolfsmanagement und der Jäger in das Wolfsmonitoring ergibt sich aus der Übernahme der Art ins Jagdrecht. Es darf aber kein Zweifel darüber aufkommen, dass das seit Jahren mit großem Einsatz und viel Sachverstand betriebene Wolfsmonitoring des Landesamtes für Umwelt Bestand hat und weiter gestärkt wird.

Der ÖJV-BB akzeptiert diese Änderungen und verbindet damit die Hoffnung, dass die Entnahme von Problem- und Schadwölfen künftig leichter und effizienter vonstattengehen kann. Damit die neuen Handlungsspielräume tatsächlich genutzt werden können, ist eine Qualifizierungsoffensive der Jäger in Sachen Wolfsbiologie und Wolfsmanagement nötig. Jäger und Jägerinnen, die sich an Wolfsentnahmen beteiligen, müssen geschult sein. Die Unteren Jagdbehörden sollen die Erteilung von Entnahmeaufträgen vom Nachweis einer solchen Schulung abhängig machen.

Die vorgeschlagene Änderung des Jagdgesetzes für Brandenburg kann nur ein Zwischenschritt hin zu einem vollgültigen Wolfsmanagement in Brandenburg sein. Wenn auf Bundesebene im Jagdrecht und Naturschutzrecht die europäischen Rechtsänderungen in Bezug auf den Wolf nachvollzogen sind, wird neu darüber zu reden sein, welche jagdlichen Instrumente zur Minimierung der Konflikte um den Wolf sinnvoll eingesetzt werden können. Der ÖJV-BB verbindet damit die Hoffnung, dass eine Rückkehr zu jenem Grundkonsens gelingt, der einmal bestand und den Brandenburger Weg des Umgangs mit dem Wolf auszeichnete.
 

Eckhard Fuhr
Vorsitzender
eckhard.fuhr@oejv.de 
0151-54401200